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DORA-Betroffenheitsprüfung
Finden Sie in 2 Minuten heraus, ob die DORA-Verordnung für Ihr Institut gilt.
1. Welcher Institutstyp trifft auf Sie zu?
Diese Prüfung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.
NIS2-Betroffenheit für Cloud-Dienste
Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 gilt für Cloud-Computing-Dienste und andere digitale Infrastrukturen. Als SaaS-Plattform für Finanzinstitute kann die Resilience Platform unter NIS2 fallen.
- • Cloud-Dienste gemäß Art. 6 Abs. 1
- • Aufsicht durch BSI / CSIRT
- • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- • Risikomanagement nach Art. 21
- • Höhere Sicherheitsanforderungen
- • Aufsicht durch BSI (verschärft)
- • Vor-Ort-Inspektionen möglich
- • Strengere Meldepflichten (24h)
Hinweis: Die Resilience Platform als SaaS unterliegt nicht dem CRA (Cyber Resilience Act), da reine Cloud-Dienste ausdrücklich ausgeschlossen sind (Art. 3(1), Erwägungsgrund 12). Stattdessen ist die NIS2-Richtlinie für Cloud-Infrastrukturen relevant. Die Plattform erfüllt bereits wesentliche NIS2-Anforderungen durch ihr ISMS, Incident-Response-Verfahren und die mandantenfähige Sicherheitsarchitektur.